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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber*in (natürliche & juristische Personen) und der Auftragnehmerin – im Folgenden wird nur die Bezeichnung yourSUCCESS e.U. verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB von yourSUCCESS e.U.. Diese werden dem/der Auftraggeber*in auch übermittelt.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.4. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbeziehungen des/der Auftraggebers*in sind ungültig, es sei denn, diese werden von yourSUCCESS e.U. ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.5. Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers*in werden, auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei yourSUCCESS e.U. nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

2.1. Der Umfang eines konkreten Dienstleistungsauftrages (Beratungsleistung, Coaching, Vortrag, Workshop etc.) wird im Einzelfall vertraglich geregelt und wird erst durch eine schriftliche Bestätigung von yourSUCCESS e.U. verbindlich.

2.2 Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. yourSUCCESS e.U. ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags ganz oder teilweise durch sonstige Dritte zu bedienen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch yourSUCCESS e.U. selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen Dritten und dem/der Auftraggeber*in.

2.3. Teillieferungen-/Leistungen sind zulässig, soweit diese dem/der Auftraggeber*in zumutbar sind.

2.4. yourSUCCESS e.U. entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Teammitglieder für die Durchführung des Auftrages eingesetzt werden und behält sich vor, einzelne Teammitglieder auszutauschen.

 

3. Schweigepflicht und Datenschutz

3.1. yourSUCCESS e.U. hat alle aufgrund zur Erfüllung dieses Vertrags zur Kenntnis gelangten Informationen und Unterlagen des/der Auftraggebers*in vertraulich zu behandeln und gegen Kenntnis-nahme durch Unbefugte zu sichern. Dies gilt auch über das Ende des Vertrages hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. yourSUCCESS e.U. wird ihre Teammitglieder zur Geheimhaltung verpflichten. Soweit yourSUCCESS e.U. Dritte zur Erfüllung der Leistungen heranzieht, hat sie diese, zur Einhaltung des zugrundeliegenden Vertrages enthaltenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verpflichten.

3.2. yourSUCCESS e.U. ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der/die Auftraggeber*in leistet yourSUCCESS e.U. Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungs-erklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

4. Aufklärungsplicht und Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers*in

4.1. Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich, yourSUCCESS e.U. kostenlos, zeitgerecht und ohne dessen besondere Aufforderung jede erforderliche Unterstützung zu gewähren und insbesondere die im Rahmen des Vertragsgegenstandes benötigten Informationen zu liefern. Der/die Auftraggeber*in gibt yourSUCCESS e.U. ohne besondere Anforderungen von allen Unterlagen, Vorgängen und Umständen Kenntnis, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. yourSUCCESS e.U. ist berechtigt, die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen anzunehmen.

4.2. Der/die Auftraggeber*in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrags an seinem/ihren Geschäftssitz ein angemessenes und möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der vereinbarten Dienstleistung (Beratung / Coaching / Vortrag etc.) förderliches Arbeiten erlauben.

4.3. Der/die Auftraggeber*in wird yourSUCCESS e.U. auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

4.4. Auf Verlangen von yourSUCCESS e.U. hat der/die Auftraggeber*in die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm/ihr vorgelegten Unterlagen sowie seiner/ihrer Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

 

5. Sicherung der Unabhängigkeit

5.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

 

6. Berichterstattung und Berichtspflicht

6.1. yourSUCCESS e.U. verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die der Teammitglieder und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber*in mündlich oder schriftlich in Kenntnis zu setzten.

6.2. yourSUCCESS e.U. ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

7. Vergütung und Honorar

7.1. Die Vergütung für die Dienstleistungen von yourSUCCESS e.U. wird nach der für die Tätigkeit aufgewendete Zeit berechnet oder als Festpreis vertraglich gesondert vereinbart. Hierbei gilt jeweils die im Angebot angeführte Vergütungsregelung, die vertraglicher Bestandteil wird. Skonti und Rabatte sind generell ausgeschlossen. Nach erbrachter Leistung, die vom/von Auftraggeber*in direkt und umgehend zu überprüfen ist, sind spätere Reklamationen und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

7.2. yourSUCCESS e.U. ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Die Vergütung ist jeweils mit Rechnungslegung durch yourSUCCESS e.U. fällig.

7.3. Eine dem/der Auftraggeber*in übermittelten und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Rechnung oder Honorarnote gilt als genehmigt, wenn und soweit der/die Auftraggeber*in binnen 14 Tagen (maßgebend ist der Eingang bei yourSUCCESS e.U.) ab Erhalt schriftlich bei yourSUCCESS e.U. widerspricht.

7.4.Im Falle einer Nichtzahlung von Zwischenrechnungen ist yourSUCCESS e.U. von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtnutzung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.

7.5. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung durch yourSUCCESS e.U. vom/von der Auftraggeber*in zusätzlich und nach tatsächlichem Aufwand zu ersetzten. Für Reisen gelten die folgenden Bedingungen: 4 Sterne-Business-Hotels, Flüge innerhalb Europas: Economy-Class, transkontinentale Flüge: Business-Class. Reisezeiten entsprechen Arbeitszeiten und werden mit 50% des Stundensatzes verrechnet.

7.6. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.7. yourSUCCESS e.U. wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigte Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

7.8. Beeinträchtigungen der Leistungserfüllung durch yourSUCCESS e.U., die von dem/von der Auftraggeber*in zu verantworten sind, führen nicht zu einer Minderung bzw. Reduzierung der Vergütung. Kommt es aus Gründen, die von dem/von der Auftraggeber*in zu verantworten sind, zu Verzögerungen im Zeit- und Projektplan, so schuldet der/die Auftraggeber*in den zeitlichen Mehraufwand.

7.9. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers*in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertrags-verhältnisses durch yourSUCCESS e.U., so behält yourSUCCESS e.U. den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich ersparter Aufwendungen zu leisten.

7.10. Kommt der/die Auftraggeber*in im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses in Zahlungsverzug, so ist yourSUCCESS e.U. berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zu Erfüllung durch den/die Auftraggeber*in einzustellen.

7.11. Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an yourSUCCESS e.U. zu ersetzten.

7.12. Sofern der/die Auftraggeber*in mit der Zahlung des gesamten oder eines Teils des Honorars in Verzug gerät, hat dieser/e an yourSUCCESS e.U. jedenfalls Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von 4% zu zahlen. Hat der/die Auftraggeber*in den Zahlungsverzug verschuldet ist gem §456 UGB yourSUCCESS e.U. dazu berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz des ausstehenden Betrages zu berechnen und hat auch den darüber hinausgehenden tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzten. Darüber hinausgehende, gesetzliche Ansprüche (z.B. §1333 ABGB) bleiben unberührt.

7.13. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich yourSUCCESS e.U. vor.

 

8. Elektronische Rechnungslegung

8.1. yourSUCCESS e.U. ist berechtigt dem/der Auftraggeber*in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber*in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch yourSUCCESS e.U. ausdrücklich einverstanden.

 

9. Dauer des Vertrages und Vorzeitige Auflösung des Vertrages

9.1. Der zugrundeliegende Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projektes und der Rechnungslegung.

9.2. Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat yourSUCCESS e.U. einen Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit.

9.3. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder

  • wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder

  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von yourSUCCESS e.U. weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von yourSUCCESS e.U. eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

9.4. Anfallende Stornogebühren bei einer Absage durch den/die Auftraggeber*in vor Beginn der vertraglich vereinbarten Beratungs-/Coaching-/Supervisions-/Vortragstätigkeit.

  • 4 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Termin 50% des vereinbarten Honorars

  • 2 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Termin 75% des vereinbarten Honorars

  • 1 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Termin 100% des vereinbarten Honorars

9.5. yourSUCCESS e.U. räumt dem/der Auftraggeber*in die Möglichkeit zur Umbuchung der bereits terminisierten Dienstleistung bis zu 6 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Termin kostenfrei ein.

 

10. Annahmeverzug

10.1. Gerät der/die Auftraggeber*in länger als vier Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder Anderem, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag oder Abruf), und hat der/die Auftragnehmer*in trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir über die für die Leistungsausführung notwendigen Mittel anderwärtig verfügen.

10.2. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf yourSUCCESS e.U. einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25% des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens von dem/von der Auftraggeber*in geltend machen.

 

11. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt

11.1. Die Urheberrechte an den von yourSUCCESS e.U. deren Teammitgliedern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke und auch Teilwerke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten Präsentationen, Pläne, Programme, Leistungsbeschreibungen Berechnungen, Zeichnungen und Skizzen, Entwürfe, Datenträger etc.) verbleiben bei yourSUCCESS e.U..

11.2. Die im Rahmen der Beratungstätigkeit erstellten Konzepte, Dokumentationen und Arbeitsergebnisse gehen mit deren Entstehung zur eigenen betrieblichen Nutzung in das Eigentum des/der Auftragggebers*in über. Dem/der Auftraggeber*in wird – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – eine auf ein Jahr eingeschränkte Werknutzungsbewilligung nach §24 UrhG, auf die nach §14 geregelten Verwertungsrechte, eingeräumt. yourSUCCESS e.U. verbleibt an den Konzepten und Dokumentationen ein nicht ausschließliches, dauerhaft unbeschränktes, unwiderrufliches und unübertragbares Recht, die Konzepte und Dokument-ationen auf sämtliche Arten zu nutzen.

11.3. Dieses Urheberrecht schließt alle aktuellen sowie künftigen Rechte gem. §§14 – 18 UrhG ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Dekompilierung, Bearbeitung, Übersetzung, Weiterentwicklung, Umgestaltung, Digitalisierung sowie ganz oder teilweise drahtgebunden oder drahtlos zu übertragen, sowie zur Verfügungstellung eines Werkes bzw. Teilwerkes ein.

11.4. Eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung des/der Auftraggebers*in. yourSUCCESS e.U. ist jedoch berechtigt, den Namen des/der Auftraggebers*in, dessen Marke und Logo sowie Informationen über das Projekt unter Beachtung der oben genannten Schweigepflicht zu Referenzzwecken zu verwenden.

11.5. Der/die Auftraggeber*in ist insoweit nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von yourSUCCESS e.U. zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch die unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von yourSUCCESS e.U. insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes gegenüber Dritten.

11.6. Der Verstoß des/der Auftraggeber*in gegen diese Bestimmung berechtigt yourSUCCESS e.U. zur sofortigen, vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

12 Verjährung

Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusionsfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen yourSUCCESS e.U., wenn sie nicht vom/von Auftraggeber*in binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der/die Auftraggeber*in vom Schaden und der Person des Schädigers oder von sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von drei Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten.

 

13. Haftungseinschränkung

13.1. Der/die Auftraggeber*in erklärt sich damit einverstanden, dass die Haftung von yourSUCCESS e.U. und deren Teammitglieder, Vertreter und Erfüllungsgehilfen für den einzelnen Schadensfall, soweit gesetzlich zulässig, mit insgesamt EUR 10.000,00 begrenzt ist. Als einzelner Schadensfall zu verstehen ist die Summe der Schadensansprüche aller Anspruchsberechtigten aus ein und der selben Handlung oder die Summe der Ansprüche, die vom selben Berechtigten aus verschiedenen Handlungen in rechtlichem oder wirtschaftlichen Zeitraum geltend gemacht werden, oder sie Summe der Ansprüche aus einem aus mehreren Handlungen erfließenden einheitlichen Schaden.

13.2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, gegen Honorar- oder Leistungsansprüche von yourSUCCESS e.U. ist ausgeschlossen.

13.3. yourSUCCESS e.U. haftet nur gegenüber dem/der Auftraggeber*in, nicht gegenüber Dritten. Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, Dritte, die Aufgrund des Zutuns des Auftraggebers mit den Leistungen von yourSUCCESS e.U. in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen.

13.4. yourSUCCESS e.U. haftet für die Kenntnis ausländischen Rechts nur bei schriftlicher Vereinbarung oder wenn yourSUCCESS e.U. sich erbötig macht, ausländisches Recht zu prüfen. EU-Recht gilt niemals als ausländisches Recht, wohl aber das Recht der Mitgliedstaaten.

13.5. yourSUCCESS e.U. übernimmt keine Haftung für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinnen sowie fehlgeschlagener Umsetzung aus einer Beratungs-/Coaching-/Supervisions-/Vortragstätigkeit. Darüber hinaus wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

13.6 Der/die Auftraggeber*in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden durch yourSUCCESS e.U. zurückzuführen ist.

13.6. Schadenersatzansprüche des/der Auftraggebers*in sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem Eintritt des (Primär-) Schadens auf Grund des anspruchsbegründenden Ereignisses gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses bzw. des Beratungsvertrages verlängert diese Frist nicht, sondern diese Fristen beginnen für die Beratungsleistungen, die aufgrund des verlängerten Beratungsvertrages erbracht werden, neu zu laufen.

13.7. Sofern yourSUCCESS e.U. das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/der Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entsteht, tritt yourSUCCESS e.U. diese Ansprüche an den/die Auftraggeber*in ab. Der/die Auftraggeber*in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritte halten.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1. Die Auftragsbedingungen und das durch diese geregelte Auftragsverhältnis unterliegenmateriellem österreichischem Recht.

14.2. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch die Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von yourSUCCESS e.U. vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.

 

15. Bonitätsprüfung

15.1. Der/die Auftraggeber*in erklärt sein/ihr ausdrückliches Einverständnis, dass seine/ihre Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.

 

16. Mediationsklausel

16.1. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragener Mediatore*innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediator*innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden könne, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

16.2. Im Fall einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfälligen eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater*innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

 

17. Salvatorische Klausel

17.1. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

17.2. Änderungen des Namens, der Firma, der Anschrift, seiner Rechtsform oder anderen relevanten Informationen hat der/die Auftraggeber*in yourSUCCESS e.U. umgehend schriftlich bekannt zu geben.

17.3. Erklärungen von yourSUCCESS e.U. an den/die Auftraggeber*in gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die vom/von der Auftraggerber*in bekannt gegebenen Email-Adresse versandt werden. yourSUCCESS e.U. kann mit dem/der Auftraggeber*in – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder geeignet erscheinenden Weise korrespondieren, insbesondere auch über Email. Schickt der/die Auftraggeber*in seinerseits/ihrerseits Emails an yourSUCCESS e.U. von anderen Emailadressen aus, so darf yourSUCCESS e.U. auch über diese Emailadressen mit dem/der Auftraggeber*in kommunizieren.

17.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich im Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

17.5. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die so weit wie möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.

 

 

Buchkirchen, im April 2023

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